
Migrationsamt St. Gallen: Adresse, Telefon, Öffnungszeiten
Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist die zentrale Anlaufstelle für alle ausländerrechtlichen Fragen in der Ostschweiz. Wer eine Aufenthaltsbewilligung B oder C beantragen, verlängern oder einen Ausländerausweis beantragen möchte, findet hier alle Kontaktdaten, Zuständigkeiten und das Antragsverfahren – auf Basis offizieller kantonaler Quellen.
Adresse: Oberer Graben 38, 9001 St. Gallen ·
Telefon Ausländerabteilung: 058 229 36 90 ·
Telefon Asylabteilung: +41 58 229 31 11 ·
Ausweisstelle: Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen ·
Öffnungszeiten Schalter: 08:00–11:30 / 13:30–17:00 Uhr
Kurzüberblick
- Hauptadresse: Oberer Graben 38, 9001 St. Gallen (hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen)
- Telefon Ausländerabteilung: 058 229 36 90 (hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen)
- Pass muss für Verlängerung mind. 3 Monate gültig sein (hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen)
- Anmeldung innerhalb 14 Tage nach Ankunft Pflicht (stadt.sg.ch)
- Exakte aktuelle Gebühren für Bewilligungen
- Detaillierte Bearbeitungszeiten je nach Bewilligungsart
- Spezifische Anforderungen für Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA)
- Online-Terminbuchungsverfahren
- Verlängerungsformulare werden ca. 2 Monate vor Ablauf vom SEM zugestellt (stadt.sg.ch)
- Verlängerungsgesuch spätestens 2 Wochen vor Ablauf einreichen (hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen)
- Visumerteilung: ca. 3–5 Wochen nach Einreichung (stadt.sg.ch)
- B/C-Verlängerungen über das Migrationsamt direkt (Oberer Graben 38) (eportal.sg.ch)
- Einreichung über eportal.sg.ch (Online-Schalter)
- Nach Bewilligung: Einladung zur Ausweisstelle für Ausweisdaten (hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen)
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kontaktdaten des Migrationsamts St. Gallen übersichtlich zusammen.
| Kategorie | Detail |
|---|---|
| Adresse Migrationsamt | Oberer Graben 38, 9001 St. Gallen |
| Telefon Ausländerabteilung | 058 229 36 90 |
| Fax Asylabteilung | +41 58 229 46 08 |
| Ausweisstelle Adresse | Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen |
| Ausweisstelle Telefon | +41 58 229 36 31 |
| Asylabteilung Telefon | +41 58 229 31 11 |
| Abteilung | Sicherheits- und Justizdepartement |
| Amtsleiter | Jürg Eberle |
Für was ist das Migrationsamt zuständig?
Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist die zentrale Behörde für ausländerrechtliche Verwaltungsaufgaben. Es untersteht dem Sicherheits- und Justizdepartement und gliedert sich in drei Abteilungen: die Ausländerabteilung, die Ausweisstelle und die Asylabteilung.
Aufenthaltsbewilligungen
Die Ausländerabteilung bearbeitet sämtliche Gesuche um Aufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige sowie für Drittstaatenangehörige. Folgende Bewilligungsarten werden unterschieden: L für Kurzaufenthalter, B für Aufenthaltsbewilligungen, C für Niederlassungsbewilligungen und G für Grenzgänger. hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen
Ausweise und Grenzgänger
Nach erteilter Bewilligung ist die Ausweisstelle zuständig für die Erfassung der biometrischen Daten: Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke. Die Ausweisstelle befindet sich an der Oberer Graben 32 – in einem separaten Gebäude gegenüber der Hauptabteilung. sg.ch – Kanton St. Gallen
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten in einem Nachbarland wohnen, benötigen eine separate G-Bewilligung. Zuständig ist ebenfalls die Ausländerabteilung.
Für Aufenthalte länger als 3 Monate ist zwingend eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Das gilt auch dann, wenn der Aufenthaltszweck zunächst unbestimmt ist. hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen
Wie kann ich ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton St. Gallen einreichen?
Das Antragsverfahren folgt einem festgelegten Ablauf, der je nach Wohngemeinde variieren kann. Entscheidend ist: Das Gesuch wird nicht direkt beim Kantonalen Migrationsamt eingereicht, sondern beim Einwohneramt der Wohngemeinde.
Benötigte Unterlagen
Das Gesuch wird auf Formular A1 gestellt und muss persönlich beim Einwohneramt der Wohngemeinde eingereicht werden. Der Pass muss bei Einreichung noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Zusätzlich sind Angaben zum Krankenversicherungsschutz und zur geplanten Erwerbstätigkeit erforderlich. hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen
Einreichungswege
Der klassische Weg führt über das Formular A1 in Papierform. Alternativ steht der Online-Schalter über eportal.sg.ch zur Verfügung. Nach positivem Entscheid lädt die Ausweisstelle den Gesuchstellenden zur Erfassung der Ausweisdaten ein. hallo.sg.ch – Kanton St. Gallen
Für B- und C-Verlängerungen werden die Formulare ca. 2 Monate vor Ablauf durch das SEM zugestellt und können dann direkt beim Migrationsamt am Oberen Graben 38 eingereicht werden. stadt.sg.ch
Das Antragsverfahren lässt sich in fünf klar abgegrenzte Schritte gliedern:
- Ankunft melden: Innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft im Kanton St. Gallen erfolgt die Anmeldung bei den Bevölkerungsdiensten der Wohngemeinde.
- Gesuch einreichen: Das ausgefüllte Formular A1 wird persönlich beim Einwohneramt der Wohngemeinde eingereicht – nicht direkt beim Kantonalen Migrationsamt.
- Unterlagen prüfen: Das Einwohneramt leitet das Gesuch an die Ausländerabteilung des Migrationsamts weiter. Alle erforderlichen Dokumente (Pass, Krankenversicherungsnachweis) müssen vollständig vorgelegt werden.
- Auf Bewilligung warten: Die Visumerteilung dauert erfahrungsgemäß 3 bis 5 Wochen nach Einreichung des vollständigen Gesuchs.
- Ausweis abholen: Nach positivem Entscheid erhält der Antragstellende eine Einladung zur Ausweisstelle, wo biometrische Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) erfasst werden.
Wie lange dauert die Bewilligung B?
Die Aufenthaltsbewilligung B wird für einen ersten Zeitraum von in der Regel einem Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden. Die konkrete Gültigkeitsdauer hängt von der Art des Aufenthalts (Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium) ab.
Bearbeitungsfristen
Exakte Bearbeitungsfristen sind in den vorliegenden kantonalen Quellen nicht im Detail veröffentlicht. Die Visumerteilung erfolgt nach bisheriger Erfahrung in etwa 3 bis 5 Wochen nach Einreichung des Gesuchs. stadt.sg.ch
Faktoren die die Dauer beeinflussen
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Gesuchstyp und Auslastung der Behörde. Verlängerungsanträge, die fristgerecht vor Ablauf eingereicht werden, haben erfahrungsgemäß kürzere Wartezeiten als Neuanträge. Antragstellende, die alle Unterlagen vollständig einreichen, vermeiden Verzögerungen.
Die Behördenstruktur im Kanton St. Gallen ist transparent und die Kontaktkanäle sind vielfältig – wer fristgerecht handelt und alle Unterlagen vollständig einreicht, hat einen klaren Vorteil.
Wie viel kostet eine Bewilligung B?
Die genauen Gebührensätze für Aufenthaltsbewilligungen im Kanton St. Gallen sind in den vorliegenden kantonalen Quellen nicht im Detail beziffert. Wer die aktuellen Kosten wissen möchte, sollte direkt bei der Ausländerabteilung nachfragen – telefonisch unter 058 229 36 90 oder per Kontaktformular auf sg.ch. sg.ch – Kanton St. Gallen
Gebührenübersicht
Für die Verlängerung von B- und C-Bewilligungen fallen separate Gebühren an. Die Formulare werden durch das SEM zugestellt; die Einreichung erfolgt beim Migrationsamt. stadt.sg.ch
Zusatzkosten
Neben den Bewilligungsgebühren entstehen Kosten für den Ausländerausweis (biometrische Erfassung bei der Ausweisstelle) sowie gegebenenfalls Gebühren für beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache vorliegen.
Da die Gebühren kantonal festgelegt sind und sich ändern können, empfiehlt es sich, vor Antragstellung bei der Ausländerabteilung die aktuellen Kosten telefonisch zu erfragen. Die Verbindung ist Mo–Fr 09:00–11:30 / 14:00–16:00 Uhr erreichbar unter 058 229 36 90.
Wie erreiche ich das Migrationsamt St. Gallen?
Das Migrationsamt ist in drei räumlich getrennte Abteilungen gegliedert – jede mit eigenen Kontaktdaten und leicht unterschiedlichen Erreichbarkeiten. Wer den falschen Kontaktkanal wählt, riskiert Wartezeit.
Telefon und E-Mail
- Ausländerabteilung: 058 229 36 90 – Mo–Fr 09:00–11:30 / 14:00–16:00 Uhr
- Ausweisstelle: +41 58 229 36 31 – Mo–Fr 08:00–11:30 / 13:30–17:00 Uhr
- Asylabteilung: +41 58 229 31 11 – Mo–Fr 09:00–11:30 / 14:00–16:00 Uhr
- Fax Asylabteilung: +41 58 229 46 08 integration-info.ch
Für B/C-Verlängerungen steht zudem das lokale Einwohneramt zur Verfügung: Eggersriet (058 228 75 00) und Au SG (058 228 62 10) bieten eigene Kontaktmöglichkeiten für regionale Anliegen. eggersriet.ch au.ch
Adresse und Öffnungszeiten
- Hauptstandort (Ausländerabteilung + Asylabteilung): Oberer Graben 38, 9001 St. Gallen
- Ausweisstelle: Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen
Die Öffnungszeiten unterscheiden sich je nach Abteilung – besonders die Ausweisstelle hat donnerstags durchgehende Abendöffnung bis 19:00 Uhr, was für Berufstätige ein entscheidender Vorteil sein kann.
| Abteilung | Schalterzeiten |
|---|---|
| Ausländerabteilung | Mo–Mi, Fr: 08:00–11:30 / 13:30–17:00 Uhr |
| Ausländerabteilung (Asylabteilung) | Mo–Mi, Fr: 08:00–11:30 / 13:30–17:00 Uhr |
| Ausweisstelle Mo/Mi/Fr | 08:00–11:30 / 13:00–17:00 Uhr |
| Ausweisstelle Do | 10:00–11:30 / 13:30–19:00 Uhr |
Die Ausweisstelle hat donnerstags durchgehende Abendöffnung bis 19:00 Uhr – ein Vorteil für Berufstätige, die das Amt nur ausserhalb der Arbeitszeit besuchen können. Das Hauptgebäude an Oberer Graben 38 ist barrierefrei zugänglich über einen Lift an der Gebäuderückseite. sg.ch – Kanton St. Gallen
Kontaktdaten und Abteilungsübersicht
Das Migrationsamt St. Gallen wird von Amtsleiter Jürg Eberle geleitet und ist dem Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons angegliedert. Drei Abteilungen bearbeiten unterschiedliche Aufgabenbereiche: die Ausländerabteilung für alle Bewilligungen, die Ausweisstelle für die physische Ausstellung der Ausweise und die Asylabteilung für asylrechtliche Verfahren.
- Oberer Graben 38 (Hauptstandort, Ausländerabteilung + Asylabteilung) sg.ch – Kanton St. Gallen
- Oberer Graben 32 (Ausweisstelle, separates Gebäude) sg.ch – Kanton St. Gallen
Die Ausländerabteilung ist am Schalter bis 17:00 Uhr geöffnet, telefonisch jedoch nur bis 16:00 Uhr erreichbar. Wer nachmittags anruft, muss das bis 16:00 Uhr erledigen – danach steht nur noch der Schalter am frühen Nachmittag als Option offen.
Für die Einreise in die Schweiz benötigen ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten wollen, eine Aufenthaltsbewilligung.
— Kanton St. Gallen, Ausländerabteilung
Das Gesuch um Verlängerung müssen Sie spätestens 2 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit einreichen.
— Kanton St. Gallen, Amt für Migration
Das Migrationsamt St. Gallen ist mit seinen drei Abteilungen die zentrale Anlaufstelle für alle ausländerrechtlichen Fragen im Kanton. Wer die Zuständigkeiten kennt – Ausländerabteilung für Bewilligungen, Ausweisstelle für den Ausweis, Asylabteilung für Asylverfahren –, spart Zeit und vermeidet Fehlanläufe. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem lokalen Einwohneramt für Neuanträge (Formular A1) und dem Kantonalen Migrationsamt für Verlängerungen. Für Grenzgänger und Kurzaufenthalter gelten eigene Verfahrenswege, die bei der zuständigen Abteilung zu erfragen sind. Wer fristgerecht handelt, alle Unterlagen vollständig einreicht und die richtige Anlaufstelle wählt, hat im Kanton St. Gallen einen klaren Vorteil: Die Behördenstruktur ist transparent, die Kontaktkanäle sind vielfältig, und das Online-Portal eportal.sg.ch ergänzt den klassischen Papierweg.
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Häufig gestellte Fragen
Wird in St. Gallen Deutsch gesprochen?
Ja. Der Kanton St. Gallen liegt in der Ostschweiz und hat Deutsch als Amtssprache. Die Stadt St. Gallen ist jedoch eine weltoffene Uni-Stadt mit einem spürbaren internationalen Charakter.
Wie hoch ist der Ausländeranteil in St. Gallen?
Exakte aktuelle Zahlen zum Ausländeranteil im Kanton St. Gallen sind in den vorliegenden kantonalen Quellen nicht im Detail angegeben. Die Stadt St. Gallen gilt als eine der grösseren Schweizer Städte mit einem merklichen internationalen Bevölkerungsanteil. Aktuelle Bevölkerungsstatistiken sind über das Bundesamt für Statistik abrufbar.
Kann ich in 3 Monaten fließend Deutsch sprechen?
Drei Monate reichen in der Regel nicht für fließende Deutschkenntnisse. Wer eine Aufenthaltsbewilligung B oder C beantragt, muss Deutschkenntnisse nachweisen – die Mindestanforderungen variieren je nach Bewilligungsart. Ein realistischer Zeitrahmen für grundlegende Konversationsfähigkeit liegt bei 6–12 Monaten intensiven Lernens. Sprachkurse werden über kantonale Integrationsprogramme und private Anbieter angeboten.
Welche 3 Arten von Migration gibt es?
Die schweizerische Praxis unterscheidet grundsätzlich zwischen arbeitsbedingter Zuwanderung (EU/EFTA oder Drittstaaten), Familiennachzug und humanitärem Aufenthalt (Asyl). Innerhalb dieser Kategorien gibt es jeweils spezifische Bewilligungsarten und Verfahrenswege.
Wie kann ich am besten Kontakt zur Einwanderungsbehörde aufnehmenen?
Je nach Anliegen wählt man den passenden Kanal: Für allgemeine Fragen zu Bewilligungen die Ausländerabteilung (058 229 36 90), für Terminvereinbarungen bei der Ausweisstelle (+41 58 229 36 31), für Asylangelegenheiten die Asylabteilung (+41 58 229 31 11). Alle Abteilungen bieten Kontaktformulare auf sg.ch. Der Online-Schalter eportal.sg.ch ermöglicht die digitale Gesuchseinreichung.
Wie beantrage ich eine Grenzgängerbewilligung?
Die G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung) wird bei der Ausländerabteilung des Migrationsamts beantragt. Voraussetzung ist eine grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit – Arbeitnehmende wohnen im angrenzenden Ausland und überschreiten täglich die Grenze. Die genauen Anforderungen und das Antragsverfahren sind direkt bei der Ausländerabteilung zu erfragen.
Wer ist der Amtsleiter des Migrationsamts?
Amtsleiter des Migrationsamts St. Gallen ist Jürg Eberle. Das Amt gehört organisatorisch zum Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen. sg.ch – Kanton St. Gallen